Allgemeine Geschäftsbedingungen
Billmayer Immobilien & Konzepte

Stand: 01/2021

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB) gelten für alle Verträge und Rechtsgeschäfte zwischen Billmayer Immobilien und dem Auftraggeber, die den Nachweis eines Kauf- oder Mietinteressenten oder die Vermittlung eines Kauf- oder Mietvertragsabschlusses zum Gegenstand haben. Unabhängig von der Art des Zustandekommens gelten die AGB. Die Schriftform ist vorrangig.

Individuelle Vereinbarungen mit dem Auftraggeber, einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen haben Vorrang vor diesen AGB´s.

Informations- und Verschwiegenheitspflicht

Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle im Rahmen des Vertrages erlangten Kenntnisse und Informationen vertraulich zu behandeln und diese nicht an Dritter weiterzugeben.

Billmayer Immobilien ist verpflichtet hinsichtlich aller im Rahmen des Vertrages über das Vertragsobjekt und den Auftraggeber erlangten Kenntnisse und Informationen Verschwiegenheit zu wahren und diese nicht unberechtigter Weise an Dritte weiterzugeben, soweit dies nicht für die Erfüllung seiner Pflichten erforderlich ist.

Der Auftraggeber ist zur Angabe und Herausgabe sämtlicher bei ihm vorhandenen, den Verkauf oder die Vermietung unterstützenden Informationen und Unterlagen verpflichtet. Der Auftraggeber bevollmächtigt Billmayer Immobilien diese Informationen und Unterlagen inklusive der Fotos für die Kauf- oder Mietinteressenten als auch für die Werbung zu verwenden.

Alle Umstände, die die Vermarktung beeinflussen als auch das Zustandekommen eines Kauf- oder Mietvertrages, sind umgehend an Billmayer Immobilien weiterzugeben.

Provisionsanspruch

Der Provisionsanspruch entsteht sobald aufgrund unseres Nachweises und /oder unserer Vermittlung ein Vertrag zustande kommt. Der Provisionsanspruch entsteht auch, wenn der Vertrag zu Bedingungen abgeschlossen wird, die vom Angebot abweichen. Es entsteht also z.B. auch bei Erbbaurecht statt Kauf, Miete statt Kauf, Kauf statt Miete sowie beim Erwerb im Wege der Zwangsversteigerung. Der Anspruch entsteht ferner, wenn vertragliche Erweiterungen und Ergänzungen zustande kommen, die in einem zeitlichen und/oder wirtschaftlichen Zusammenhang stehen. Wird ein durch uns vermitteltes und/oder nachgewiesenes Objekt zunächst gemietet oder gepachtet, danach jedoch innerhalb von 3 Jahren gekauft, so ist hierfür die volle Provision zu zahlen.

Der Anspruch auf Provision bleibt bestehen, wenn der zustande gekommene Vertrag aufgrund auflösender Bedingungen erlischt. Das Gleiche gilt, wenn der Vertrag aufgrund eines Rücktrittvorbehaltes aufgelöst wird oder aus anderen persönlichen Gründen rückgängig gemacht wird.

Für einen provisionsbegründenden Kaufvertrag gilt, dass der Auftraggeber mindestens 50% der insgesamt zu zahlenden Maklerprovision zu zahlen hat. Der Auftraggeber ist zur Zahlung der gesamten Maklerprovision verpflichtet, sofern und soweit der Käufer oder beim Suchauftrag der Verkäufer einer teilweisen Übernahme der Maklerprovision nicht zustimmt (max. 50%) und/oder nicht zahlt.

Wird die Chance von Billmayer Immobilien, die Provision zu verdienen, in Folge eines vertragswidrigen und schuldhaften Verhaltens des Auftraggebers vereitelt, insbesondere durch Verstoß gegen eine Bestimmung dieser AGB, hat der Auftraggeber Aufwendungsersatz zu leisten. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens wird dadurch nicht ausgeschlossen.

Der Nachweis eines Kauf- oder Mietinteressenten innerhalb der Laufzeit, bewirkt auch nach Vertragslaufzeitende den Provisionsanspruch, wenn innerhalb eines Jahres zwischen den Parteien ein Kauf- oder Mietvertrag geschlossen wird.

Widerrufsrecht

Wir weisen darauf hin, dass das Widerrufsrecht vorzeitig erlischt, wenn die Leistung vollständig erbracht ist und mit der Ausführung der Leistung nach ausdrücklicher Zustimmung durch den Interessenten begonnen wurde. Die Zustimmung erfolgt durch die Anforderung des Exposés automatisch, somit erlischt das Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung. Der Interessent ist verpflichtet, uns bei Verhandlungen als ursächlichen Makler zu nennen und uns zum Vertragsabschluss heranzuziehen, sowie uns Abschriften von abgeschlossenen Verträgen zu beschaffen.

Unsere Angebote und mitgeteilten Informationen sind ausschließlich für den Empfänger bestimmt, sie sind vertraulich zu behandeln. Jede unbefugte Weitergabe an Dritte, auch Vollmacht- oder Auftraggeber des Empfängers, führt in voller Höhe zur Provisionspflicht, wenn der Dritte, an den die Informationen weitergegeben wurden, den Kaufvertrag abschließt.

Die in unseren Angeboten enthaltenen Angaben basieren auf uns erteilte Informationen des Eigentümers. Wir sind bemüht, uns über Objekte und Vertragspartner möglichst vollständige und richtige Angaben zu beschaffen; eine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit können wir jedoch nicht übernehmen. Unsere Nachweise sind freibleibend; Zwischenverkauf bleibt vorbehalten.

Alle Unterlagen, Fotomaterial und Texte der Exposés und der Anzeigen in den Portalen oder auf der Homepage sind urheberrechtlich geschützt.

Erfüllungsort und Gerichtsstand bei gewerblichen Kunden ist Schwarzenbek.

Sollten einzelne vorgenannte Bedingungen unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit der anderen Bedingungen nicht berührt.